Stand: 29. Juni 2026

Information zur Barrierefreiheit

Webseite: https://hellobetter.de
Stand: Juni 2026
Rechtsgrundlage: § 14 BFSG i.V.m. Anlage 3 BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

1. Beschreibung der Dienstleistung

HelloBetter ist eine digitale Plattform für psychologische Unterstützung, die unter der Domain hellobetter.de betrieben wird. Über diese Webseite wird folgende Dienstleistung gegenüber Verbrauchern angeboten:

Online-Therapieprogramme (Selbstzahler-Buchung): Evidenzbasierte, von Psychotherapeut:innen entwickelte Selbsthilfeprogramme zu den Indikationen Depression, Angst & Panik, Schlaf, Stress & Burnout, Chronische Schmerzen, Vaginismus und Diabetes. Verbraucher können diese Programme direkt über die Webseite hellobetter.de als Selbstzahler erwerben und freischalten. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG.

Diese Programme sind zudem als Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gemäß § 33a SGB V i.V.m. § 139e SGB V vom BfArM zugelassen und können von gesetzlich Versicherten kostenfrei auf ärztliches oder psychotherapeutisches Rezept bezogen werden.

Die Webseite richtet sich an Menschen, die psychologische Unterstützung suchen – darunter auch Personen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder anderen Einschränkungen, für die Barrierefreiheit von besonderer Bedeutung ist.

2. Gesetzliche Barrierefreiheitsanforderungen

Die Barrierefreiheitsanforderungen für diese Webseite ergeben sich aus:

§ 14 BFSG i.V.m. Anlage 3 BFSG (Informationspflicht des Dienstleistungserbringers)

§ 3 Abs. 1 Nr. 3 BFSG i.V.m. der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), insbesondere § 19 BFSGV (Anforderungen an Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr). Die technischen Anforderungen konkretisieren sich in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03).

Die vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit nach § 19 BFSGV sind:

Wahrnehmbar – Inhalte und Funktionen müssen für alle Sinne zugänglich sein
Bedienbar – Navigation und Interaktion müssen für alle Nutzenden möglich sein
Verständlich – Informationen und Benutzerführung müssen klar und nachvollziehbar sein
Robust – Inhalte müssen mit aktuellen und zukünftigen Hilfsmitteln kompatibel sein

3. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

3.1 Technische Umsetzung

HelloBetter bemüht sich um die barrierefreie Gestaltung seiner Webseite. Hierbei orientieren wir uns an den Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Die Einhaltung dieser Anforderungen wurde im Rahmen einer internen Selbstbewertung (Self-Assessment) überprüft.

Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. werden angestrebt:

Wahrnehmbarkeit

Alternativtexte für informative Bilder und Grafiken
Ausreichende Farbkontraste für Text- und UI-Elemente (Kontrastquotient ≥ 4,5:1 für Normalschrift; ≥ 3:1 für Großschrift)
Inhalte sind ohne Farbunterscheidung allein verständlich
Texte können bis 200 % vergrößert werden, ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität
Untertitel für voraufgezeichnete Audio- und Videoinhalte

Bedienbarkeit

Navigation über Tastatur möglich
Fokusmarkierungen für interaktive Elemente sichtbar
Ausreichende Klickflächen für Links und Schaltflächen
Keine zeitlich begrenzten Sitzungsabläufe ohne Vorwarnung

Verständlichkeit

Klar strukturierte Navigation und konsistente Seitenarchitektur
Aussagekräftige Linktexte und Beschriftungen von Formularelementen
Fehlermeldungen in Formularen sind textlich beschrieben und korrigierbar
Angabe der Webseitensprache im HTML-Dokument (lang="de")

Robustheit

Semantisch korrektes HTML
Kompatibilität mit gängigen Screenreadern (z. B. NVDA, JAWS, VoiceOver)
ARIA-Auszeichnungen zur Unterstützung von Hilfsmitteln

3.2 Bekannte Einschränkungen

Folgende Inhalte oder Funktionen der Webseite erfüllen die Barrierefreiheitsanforderungen derzeit noch nicht vollständig:

BereichArt der Einschränkung  Geplante Abhilfe
Icons/GrafikenNicht allen Bildern ist   
ein Alternativtext (altAttribut) zugeordnet, sodass Bildinhalte für   Screenreader-Nutzer nicht wahrnehmbar sein können  
Ergänzung aussagekräftiger altAttribute für alle   
informationstragenden Bilder; rein dekorative   
Bilder erhalten alt=""
Verlinkte IconsVerlinkte Grafiken ohne Alternativtext können für Screenreader-Nutzer funktionslose ("leere") Links erzeugen, deren Ziel/Zweck nicht erkennbar ist  Ergänzung beschreibender Alternativtexte, die Inhalt und Verlinkungsziel des jeweiligen Icons klar   
benennen. 
FormularfelderEingabefelder sind nicht korrekt mit einem <label>-Element   
verknüpft; Zweck und Fehlermeldungen des Feldes werden   
Screenreader Nutzern nicht zuverlässig vermittelt  
Zuordnung eines sichtbaren, programmatisch   
verknüpften <label> zu jedem Formularfeld (per   
for/id oder aria-labelledby); korrekte Verknüpfung   
von Fehlermeldungen via aria-describedby.   

Sofern nichts anderes angegeben ist, berufen wir uns für diese Einschränkungen nicht auf eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 16 BFSG.

4. Feedback und Kontakt bei Barrierefreiheitsproblemen

Wir sind bestrebt, Barrierefreiheitsprobleme schnell zu beheben. Wenn Sie Mängel feststellen oder Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten von hellobetter.de haben, wenden Sie sich bitte an:

GET.ON Institut für Online Gesundheitstrainings GmbH
Schrammsweg 11
20249 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 / 532 528 67
E-Mail: support@hellobetter.de

Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten.

5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Rückmeldung zu einem Barrierefreiheitsproblem nicht zufriedenstellend bearbeitet haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Web: https://www.mlbf-barrierefrei.de

6. Überprüfung und Aktualisierung

Diese Erklärung wurde zuletzt im Juli 2025 im Rahmen der Selbstbewertung überprüft.