Was ist eine Digitale Gesundheitsanwendung?
Als Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden Medizinprodukte bezeichnet, die einer niedrigen Risikoklasse angehören. DiGA basieren auf digitalen Technologien und eine Verordnung ist für die Behandlung verschiedener körperlicher oder psychischer Erkrankungen (z. B. Panikstörungen, Schlafstörungen oder chronische Schmerzen) möglich.
Nur Anwendungen, die ein umfangreiches Prüfverfahren des BfArM durchlaufen haben, können als Digitale Gesundheitsanwendung im DiGA-Verezeichnes gelistet und somit auf Rezept verordnet werden.
DiGA verordnen: ein Überblick
1. Auswahl der geeigneten DiGA: Wählen Sie die für Ihre Patientin oder Ihren Patienten passende digitale Gesundheitsanwendung.
2. Ausstellen des Rezepts: Stellen Sie ein Rezept über Ihr Praxisverwaltungssystem oder händisch mit der passenden Pharmazentralnummer aus.
3. Einreichen bei der Krankenkasse: Ihr Patient oder Ihre Patientin reicht das Rezept bei der jeweiligen Krankenkasse ein und beginnt die Nutzung.
4. Kostenübernahme: Die Kosten werden von allen gesetzlichen (und vielen privaten) Krankenkassen übernommen.
5. Weiterbehandlung: Sie stellen ggf. Folgerezepte aus, führen Follow-up Termine durch und begleiten so den Prozess.
Gut zu wissen
Welche Informationen finden Sie im DiGA-Verzeichnis?
Herstellende können einen Antrag auf vorläufige Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis stellen. Dieses sogenannte Fast-Track-Verfahren sieht vor, dass Anwendungen auch dann (vorläufig) gelistet und erstattet werden können, wenn noch keine ausreichenden Nachweise für positive Versorgungseffekte vorliegen. Die Voraussetzung ist, dass alle weiteren Anforderungen (z.B. Datenschutz, Benutzerfreundlichkeit, Interoperabilität) erfüllt sind und die notwendige vergleichende Wirksamkeitsstudie innerhalb der bis zu einjährigen Erprobungszeit nachgereicht wird. Ob eine DiGA vorläufig oder dauerhaft gelistet ist, können Sie dem DiGA-Verzeichnis entnehmen.
- Bewertungsentscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Angaben zur Evidenz
- Indikationen
- Kontraindikationen
- Schlüssel zur Verordnung
- Mindest- und Höchstdauer der Anwendung
- Mitwirkung für Sie als Leistungserbringer
- Verfügbare Sprachen
- Gebrauchsanweisung
Die 5 Schritte der DiGA-Verordnung
Im Folgenden gehen wir näher darauf ein, wie Sie ein Rezept für eine DiGA ausstellen und diese den Betroffenen verordnen können.
1Auswahl der geeigneten DiGA
Ob eine digitale Gesundheitsanwendung geeignet ist und wenn ja, welche, entscheiden Sie in Absprache mit Ihren Patienten und Patientinnen. Alle Anwendungen, die bereits als DiGA zertifiziert sind und verordnet werden können, finden Sie im DiGA-Verzeichnis. Für welche Patientengruppe die jeweilige Anwendung indiziert bzw. kontraindiziert sind, können Sie der entsprechenden Beschreibung entnehmen. Wenn Ihnen mehrere DiGA zur gleichen Indikation zur Auswahl stehen, gibt es einige Anhaltspunkte, um die für Sie richtige DiGA zu finden. So kann es sich beispielsweise lohnen, einen Blick auf die Evidenzlage und die Bestandteile der DiGA zu werfen oder sich mithilfe von Testzugängen ein eigenes Bild zu machen.
2Das Rezept für eine DiGA ausstellen
Analog zu Verordnungen anderer Arzneimittel besitzen DiGA eine individuelle Pharmazentralnummer (PZN), über die Diagnose und Verordnungsdauer verschlüsselt sind. Mittels der PZN können Sie die jeweilige DiGA in Ihrem Praxisverwaltungssystem finden und verordnen.
Unter Angabe der Bezeichnung der Anwendung sowie der PZN erfolgt die Verordnung der DiGA auf einem Muster 16-Rezeptformular. Übergangsweise (falls noch nicht in Ihrem System verfügbar) kann die Nummer auch händisch auf dem Rezeptformular eingetragen werden.
3Einreichung bei der Krankenkasse
Mit dem von Ihnen ausgestellten Rezept wenden sich die Patientinnen und Patienten an ihre gesetzliche Krankenkasse und reichen das Rezept über die jeweilige Krankenkassen-App, per Post, telefonisch oder in einem Service-Center ein. Außerdem können Patientinnen und Patienten ihr Rezept für HelloBetter auch über unseren Rezeptservice hochladen und unser Service-Team übernimmt die Abwicklung mit den Krankenkassen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Versicherten im Anschluss einen individuellen Freischaltcode, mit dem sie Zugang zur DiGA erhalten und die Nutzung starten können.
4Kostenübernahme der DiGA-Verordnung
Die Kosten einer DiGA werden von allen gesetzlichen und vielen privaten Krankenkassen erstattet. Die Verordnung von DiGA ist extrabudgetär, weder Heilmittel- noch Arzneimittelbudget werden belastet.
5Weiterbehandlung
Ihre Patientinnen und Patienten nutzen ihre digitalen Anwendungen selbstständig und von zu Hause aus. Kontrolltermine oder weiterführende Behandlungen Ihrerseits können parallel stattfinden. Welches Mitwirken von Ihnen im Rahmen der DiGA (z.B. Ausstellen eines Folgerezeptes, Follow-up Termine) empfohlen wird, können Sie den Informationen im DiGA-Verzeichnis entnehmen.
Hier finden Sie unsere Checkliste zur DiGA-Verordnung zum Download
Exkurs: DiGA in Praxisverwaltungssystemen
Im Umgang mit Praxisverwaltungssystemen (PVS) zeigen sich hin und wieder Schwierigkeiten bei der Verordnung von DiGA. Grundsätzlich müssen alle DiGA in allen Praxisverwaltungssystemen auffindbar und rezeptierbar sein. In vielen PVS kann bei Digitalen Gesundheitsanwendungen aktuell jedoch nicht immer der für Arzneimittel gewohnte Verordnungsprozess angewendet werden. Mitunter gibt es kleine Abweichungen vom gewohnten Prozess, die allerdings schnell verinnerlicht werden können. Informationen dazu finden Sie in der Regel in den Gebrauchsanleitungen der PVS-Hersteller.
Bei Unklarheiten können Sie sich auch jederzeit gerne über fachpublikum@hellobetter.de an unseren Service wenden und ein Informationsgespräch vereinbaren.
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