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Gewalt in der Beziehung erkennen und Wege finden

Triggerwarnung: Dieser Artikel enthält Beispiele von Gewalt in der Beziehung. Bei manchen Menschen können diese zu belastenden Reaktionen, Gefühlen oder Erinnerungen führen. Bitte sei daher achtsam, wenn du den Artikel liest.

Gewalt in der Beziehung spielt sich meist im Verborgenen ab. Mit Folgen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. So ist Beziehungsgewalt – also Gewalt in nahen sozialen Beziehungen zwischen Erwachsenen – vor allem für Außenstehende oft nicht sichtbar. Sie wird – bewusst oder unbewusst – nicht gesehen, weil sie eben „hinter verschlossenen Türen” stattfindet. Dabei ist sie Realität. So lag in Deutschland die Anzahl polizeilich erfasster Menschen, die Gewalt in der Partnerschaft erlebt haben, 2022 bei mehr als 15.000 – mit seit Jahren steigenden Zahlen und einer weitaus höher geschätzten Dunkelziffer. Wir zeigen dir, woran du Gewalt in der Beziehung erkennen und wie du Unterstützung finden kannst.

» Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich«

Artikel 2, Grundgesetz

Beziehungsgewalt und häusliche Gewalt 

Der Begriff Beziehungsgewalt bezieht sich auf jegliche Form von Gewalt oder missbräuchlichem Verhalten in nahen zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen Erwachsenen, zum Beispiel in Partnerschaften oder Ehen. Sie findet dabei meist im eigenen Zuhause statt – einem eigentlich geschützten Umfeld. Das kann es für Menschen, die Gewalt in der Beziehung erleben, besonders belastend machen. In diesem Zusammenhang wird deshalb oft auch von häuslicher Gewalt oder Partnerschaftsgewalt gesprochen.

Laut polizeilicher Statistik waren 2022 über 80 Prozent der Menschen, die Gewalt in der Partnerschaft erfahren, Frauen. Generell kann sie aber jeden treffen und ist nicht auf ein Geschlecht, bestimmte Bildungs- und Einkommensschichten, Altersgruppen, Nationalitäten oder Kulturen begrenzt.

Formen von Gewalt in der Beziehung

Gewalt in der Beziehung kann verschiedene Formen annehmen, zielt aber meist auf das Ausüben von Macht und Kontrolle. Dazu gehören körperliche Handlungen wie Festhalten, Schubsen oder Schlagen, aber auch psychische Gewaltausübungen wie beispielsweise gezieltes und anhaltendes Demütigen, Einschüchtern und Ignorieren. Darüber hinaus kann sich Beziehungsgewalt auf sozialer Ebene zeigen, indem der Kontakt zum Freundeskreis verboten oder bewusst Gerüchte und Lügen verbreitet werden. Auch sexualisierte Gewalt in Form von Misshandlungen und sexueller Nötigung (z. B. Vergewaltigung) kann unter Beziehungsgewalt fallen. Zudem sind Freiheitsberaubungen bis hin zu versuchter oder vollendeter Tötung möglich.

Beziehungs- und häusliche Gewalt stellen keinen eigenen Straf­tat­bestand dar, beinhalten aber meist Handlungen (z. B. Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung), die gesetzlich mit Strafe bedroht sind und grundsätzlich ein polizeiliches Handeln zur Folge haben.

Wie kann Partnerschaftsgewalt entstehen?

Gewalt in der Beziehung basiert im Kern auf einem ausgeprägten Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Beteiligten. Die eigentliche Gewalt beginnt dann aber oft schleichend. Der Partner oder die Partnerin ist beispielsweise immer wieder aufbrausend, aggressiv, eifersüchtig oder erlebt Wutausbrüche. Belastende Lebensumstände wie Zukunftsängste, Beziehungsprobleme durch Alkohol oder Veränderungen wie ein Jobverlust, die Geburt eines Kindes oder eine Trennung können diese Zustände dann verstärken.

Viele Menschen, die Beziehungsgewalt erleben, suchen nach einer Ursache für die Gewalt und geben sich selbst die Schuld. Denn meist ist die gewaltausübende Person jemand, dem man eigentlich vertraut. Dahinter steckt oft der Wunsch, selbst etwas anders machen und die Gewalt eventuell verhindern zu können. Dabei gilt: Verantwortung für die Gewalt in der Beziehung tragen allein die Gewaltausübenden.

Was dann?

Mit der Zeit werden die Abstände zwischen den Gewalthandlungen meist kürzer und der Schweregrad der Gewalt nimmt in der Regel zu. Häufig entschuldigen sich die Gewaltausübenden im Nachhinein für ihr vermeintlich „einmaliges” Verhalten und versprechen Besserung. Solange sich die Situation aber nicht wirklich grundlegend ändert und keine Hilfe herangezogen wird, bleibt Beziehungsgewalt kein Einzelfall.

Auch einzelne und einmalige Gewalt­ausübungen (z. B. Wegschubsen, Anschreien) gelten als Beziehungs­gewalt, wenn diese von den Betroffenen als bedrohlich, gewalttätig oder beängstigend erlebt werden oder sogar Verletzungen zur Folge habe.

Wege aus der Gewalt finden 

Hilfe zu suchen, anzunehmen und den Weg aus der gewalttätigen Beziehung zu finden, ist ein großer Schritt, der viel Mut erfordert. Sei es aus Angst vor den Gewaltausübenden, aus Sorge vor den Folgen, aus Scham oder auch weil immer noch Hoffnung besteht, dass „diesmal alles anders” wird. Dabei gilt: Auch in schwierigen Zeiten gibt es schnelle und unkomplizierte Hilfe für Menschen, die Gewalt in der Beziehung erleben. Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt und was du für dich selbst tun kannst.

1Beratung und Unterstützung

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen” berät von Gewalt betroffene Frauen rund um die Uhr, anonym, kostenlos und unbürokratisch unter der Telefonnummer 08000 116 016 sowie per Chat- und E-Mail-Beratung. 

Frauen, die Partnerschafts- und häusliche Gewalt erleben, erhalten darüber hinaus bundesweit Unterstützung bei speziellen Frauenberatungsstellen. Zudem bieten Frauenhäuser eine direkt Anlaufstelle und Schutz vor weiterer Gewalt. 

Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern” bietet Beratung speziell für Männer, die häusliche Gewalt erleben. Zu bestimmten Sprechzeiten unter der Telefonnummer 0800 123 9900 oder per E-Mail. 

Darüber hinaus bietet der Weisse Ring e. V. eine kostenfreie und anonyme Telefon- und Online-Beratung sowie eine Beratung vor Ort an, um von Gewalt betroffenen Menschen zu helfen.
Opfer-Telefon 116 006 (täglich, 7 – 22 Uhr) 

2Medizinische Beratung und Dokumentation

Wenn Gewaltausübungen Verletzungen zur Folge haben, ist es zunächst wichtig, diese ärztlich behandeln zu lassen. Dabei kann es sinnvoll sein, bereits an ein eventuell zukünftiges Gerichtsverfahren zu denken. Denn um in solchen Fällen juristisch gegen Gewaltausübende vorgehen zu können, benötigt das Gericht als Beweismittel eine bestenfalls von ärztlicher Seite angefertigte, zeitnahe Dokumentation der Verletzungsfolgen. 

In der Regel können auch Fotos vor Gericht als Beweis verwertet werden, die Betroffene selbst von ihren Verletzungen gemacht haben. Diese dazu im rechten Winkel und mit danebenliegendem Maßstab (z. B. 1-Euro-Münze) fotografieren. 

Vertrauliche Begutachtung und Spurensicherung 

Da von Beziehungsgewalt betroffene Menschen oft unsicher sind, ob sie handeln und Anzeige erstatten wollen, gibt es mittlerweile deutschlandweit spezielle rechtsmedizinische Untersuchungsstellen, die Verletzungsfolgen untersuchen, ein solches Gutachten erstellen und aufbewahren. Und zwar kostenfrei und ohne polizeiliche Anzeige. Benötigt wird in der Regel nur ein Ausweisdokument mit Foto (z. B. Personalausweis) und ein telefonisch vereinbarter Termin. Dabei unterliegt das gesamte Personal vor Ort der Schweigepflicht – auch gegenüber der Polizei und vor Gericht. Das heißt, Betroffene können selbst entscheiden, ob und wie sie das Gutachten verwenden wollen. 

Bei der Begutachtung gilt: Je früher, desto besser. Aber auch nach einem Zeitraum von einer Woche ist es sinnvoll, die Gewalt- und Verletzungsfolgen zu dokumentieren. 

Vertrauliche Beratungen und Begutachtungen gibt es zum Beispiel hier: 

Netzwerk ProBeweis mit Partnerkliniken

Gewaltschutzambulanz an der Charité Berlin 

Beratung und Begutachtung des Universitätsklinikums Hamburg

Untersuchungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt Rechtsmedizin LMU München

Vertrauliche Spurensicherung des Klinikums Minden

Betroffene können jederzeit eine Anzeige gegen Gewaltausübende stellen – nicht nur bei akuter Gefahr. Das kann persönlich oder online über polizeiliche Internetwachen passieren. Verantwortlich ist dann das Zivilgericht (z. B. bei Schadensersatz, Schmerzensgeld) oder auch das Familiengericht (z. B. bei Scheidung).

3Akute Hilfe bei Gewalt in der Beziehung

Bei einer akuten Bedrohung gilt: Sofort die Polizei unter der 110 rufen. Diese ist in solchen Fällen erste Anlaufstelle und verpflichtet, Menschen zu schützen. Dazu hat sie – je nach Gefahrenlage – verschiedene Handlungsmöglichkeiten gegenüber Gewaltausübenden wie beispielsweise das Aussprechen eines Platzverweises sowie eines Näherungs- und Kontaktverbots. Zudem informiert die Polizei über weitere Beratungs- und Schutzmöglichkeiten.

Bei Verdacht einer Straftat wird von Amts wegen eine Strafanzeige gestellt. Das heißt, ein Gericht oder eine Behörde kann Strafanzeige stellen, ohne daran gebunden zu sein, dass sich die Beteiligten einbringen. Der Grund: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz verankert und häusliche Gewalt ist somit nie nur Privatsache.

4Selbst zur Ruhe kommen

Gewalt in der Beziehung zu erleben, belastet die psychische und körperliche Gesundheit der Beteiligten und kann Menschen in psychische Krisen stürzen. Gedanken von „Ich kann nicht mehr” sind typisch. Umso entscheidender ist es, dass du dann auf dich achtest. Und zwar unabhängig davon, ob du dich noch in der Partnerschaft befindest oder schon Schritte herausgegangen bist. 

Es kann es beispielsweise helfen, weiteren Stress zu reduzieren, die eigene Resilienz, also Widerstandskraft zu stärken und hilfreiche Ressourcen zu aktivieren. Finde kleine Ziele, tue das, was dir guttut und sorge dafür, dass du regelmäßig zur Ruhe kommen kannst. Oft kann es auch sinnvoll sein, eine Psychotherapie zu beginnen, um weitere Entlastung und Unterstützung von außen zu bekommen. In unserem Blog erfährst du, wie du einen Psychotherapieplatz findest.

Indem du auf dich aufpasst und auf dich achtest, kannst du Kraft tanken und zur Ruhe kommen. Aber mach dir bewusst: Du hast ein Recht auf ein gewaltfreies Leben. Und dabei bist du nicht allein. Hol dir also Unterstützung und finde deinen Weg. Du schaffst das.

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  • Quellennachweis
    1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2023, 11. Juli). Formen der Gewalt erkennen. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/haeusliche-gewalt/formen-der-gewalt-erkennen-80642 (Abgerufen am 22.11.2023)
    2. Frauenberatung (Hrsg.) (o.D.). Wo beginnt Gewalt in der Beziehung?. hhttps://www.frauenberatung.gv.at/informationen/wo_beginnt_gewalt_in_einer_beziehung-.html (Abgerufen am 22.11.2023)
    3. Opferhilfe Hamburg (Hrsg.) (o.D.). Beziehungsgewalt. https://opferhilfe-hamburg.de/straftaten/beziehungsgewalt/ (Abgerufen am 22.11.2023)
    4. Statista (Hrsg.) (2023, Juli). Anzahl der polizeilich erfassten Opfer von Gewalt in der Partnerschaft in Deutschland von 2021 bis 2022. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/943851/umfrage/opfer-von-gewalt-in-der-partnerschaft-in-deutschland/. (Abgerufen am 22.11.2023)
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