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App auf Rezept – das neue Digitale-Versorgung-Gesetz

Apps zur Unterstützung bei krankheitsbedingten Problemen werden immer beliebter. Ein neues Gesetz macht nun sogar die „App auf Rezept“ möglich. Eine kleine Revolution, denn bisher war man bei der Wahl des passenden Produkts und den dabei aufkommenden Fragen meist auf sich gestellt. Welcher Anbieter ist seriös? Welche App hilft mir wirklich? Transparenz? Fehlanzeige! Neben flächendeckenden Kontrollen fehlte es bisher vor allem an einheitlichen Qualitätsstandards für App, Online-Therapieprogramm und Co. Meistens mussten derlei Angebote zudem aus eigener Tasche finanziert werden, da die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wurden.

Durch das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz, kurz DVG) soll sich dies jedoch grundlegend ändern. Doch worum geht es bei diesem Gesetz eigentlich im Kern? Geht „App auf Rezept“ wirklich so einfach? Und was ändert sich konkret für gesetzlich Versicherte? Mit diesen Fragen befasst sich der nachfolgende Artikel.

Was ist das Digitale-Versorgung-Gesetz?

Das Digitale-Versorgung-Gesetz wurde vom Bundesministerium für Gesundheit auf den Weg gebracht und am 7. November 2019 durch den Bundestag beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, digitale Angebote (z.B. Gesundheits-Apps) als normale Kassenleistung zu etablieren. Gesetzlich Versicherte sollen diese demnach bei Verordnung durch einen Arzt kostenfrei nutzen können. Zudem soll die Digitalisierung des Gesundheitssystems weiter vorangetrieben werden. So können etwa Rezepte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen künftig auf elektronischem Weg übermittelt werden. Auch ist der freiwillige Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse ganz einfach online möglich. Das DVG trat im Dezember 2019 in Kraft. Es sieht jedoch Übergangsfristen vor, weshalb viele Inhalte bisher noch nicht flächendeckend umgesetzt wurden.

Zentrale Inhalte

Das Digitale-Versorgung-Gesetz beinhaltet drei wesentliche, inhaltliche Schwerpunkte:

  • Gesundheits-Apps auf Rezept
  • Einrichtung einer elektronischen Patientenakte
  • vereinfachter Zugang zu Online-Therapie und -Sprechstunde

1. Digital wird Kassenleistung

App auf Rezept – das ist dank des DVG endlich möglich. Die Nutzung bestimmter Gesundheits-Apps kann beispielsweise vom Hausarzt verschrieben werden. Die Kosten werden dabei von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um geprüfte Anwendungen handelt. Wie eine solche Prüfung genau aussieht, erfahrt ihr weiter unten im Artikel.

Typische Beispiele für Gesundheits-Apps sind Anwendungen, die an die regelmäßige Einnahme von Medikamenten erinnern oder bei der Diabeteskontrolle helfen. Dabei muss immer der medizinische Zweck im Vordergrund stehen – Fitness-Apps sind daher ausdrücklich ausgenommen.

Das Gesetz gilt jedoch nicht nur für Apps, sondern darüber hinaus auch für Online-Kurse, die bei der Bewältigung psychischer Beschwerden unterstützen. Solche Online-Kurse sind in erster Linie als ergänzende Maßnahme bei einer örtlichen Psychotherapie gedacht. Gerade gesetzlich versicherte Patienten warten jedoch oft monatelang auf einen Therapieplatz und erhalten in dieser Zeit trotz ausgeprägter Symptome oft kaum Hilfe. Digitale Therapieangebote können hier eine sinnvolle Unterstützung darstellen und die Wartephase überbrücken. Bei nur leichten Beschwerden kann ihr Einsatz mitunter sogar ausreichend sein. Wie digitale Therapie funktioniert und ob sie wirklich wirksam ist, erfährst du in diesem Artikel. 

2. Elektronische Patientenakte

In der elektronischen Patientenakte können eigene Gesundheitsdaten gespeichert und verwaltet werden. Sie stellt ein weiteres zentrales Element des DVG dar. Die Einrichtung einer solchen persönlichen Datenbank ist freiwillig und steht ab 2021 allen gesetzlichen Versicherten zur Verfügung.

Gespeichert werden dabei Untersuchungsergebnisse wie Röntgenbilder und Laborwerte, aber auch Therapiemaßnahmen, medizinische Gutachten oder Medikationspläne.

Der Vorteil: Sofern der Patient seine Zustimmung gegeben hat, können Ärzte schnell auf alle wichtigen Gesundheitsinformationen zugreifen. Dadurch ist eine deutlich effizientere Behandlung möglich. Bei Notfällen kann die sofortige Verfügbarkeit relevanter Daten zudem ein entscheidendes Kriterium sein.

Patienten können ihre Daten jederzeit einsehen. Geplant ist dabei, die Anwendung besonders benutzerfreundlich zu gestalten. So soll sichergestellt werden, dass sich auch Personen ohne technische Vorkenntnisse leicht zurechtfinden.

3. Hausbesuch per Videochat

Videosprechstunden und Online-Therapien waren auch schon vor Einführung des DVG möglich. Dabei findet das Behandlungsgespräch meist per Videoübertragung statt. Mit dem neuen Gesetz soll der digitale Kontakt zum Arzt oder Psychotherapeuten künftig aber noch stärker gefördert werden. Durch die Ortsunabhängigkeit entfällt die Fahrt zur Praxis. Patienten sparen dadurch Zeit und sind flexibler bei der Terminplanung. Vor allem Personen mit schwierigen Anfahrtswegen, wie etwa Bewohner ländlicher Regionen, profitieren von solchen Angeboten. Die Suche nach Praxen, die eine internetbasierte Behandlung anbieten, soll für Interessierte zukünftig erleichtert werden. Das DVG sieht zudem vor, Versicherte verstärkt über diese Alternativen zu informieren.

Wann zahlt die Kasse für eine App auf Rezept?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur für geprüfte digitale Anwendungen. Was bedeutet das? Apps und vergleichbare internetbasierte Programme müssen zunächst ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dafür verschiedene Kriterien bestimmt. Neben der Qualität und Funktionstauglichkeit der Anwendung werden auch die Nutzerfreundlichkeit, Sicherheit und der Schutz persönlicher Daten überprüft. So dürfen letztere beispielsweise vom Anbieter grundsätzlich nicht zu Werbezwecken verwendet werden. Aktuell liegt das Prüfungsverfahren jedoch lediglich als Entwurf vor, genaue Einzelheiten werden daher erst in den kommenden Monaten festgelegt. Der vollständige Entwurf kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Anforderungen an die Wirksamkeit

Der Nutzen einer Anwendung ist für die Gesundheit des Patienten von entscheidender Bedeutung. Nach dem DVG werden digitale Gesundheitsangebote, die das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, deshalb zunächst für ein Jahr von der Krankenkasse erstattet. In diesem Zeitraum muss der Hersteller nachweisen, dass die Anwendung auch tatsächlich hilft. Zudem muss er sie als Medizinprodukt ausweisen. Erst dann wird sein Produkt dauerhaft als Kassenleistung zugelassen.

Die regelmäßige Nutzung einer App gegen Ängste sollte sich demnach also positiv auf die Bewältigung der eigenen Angstprobleme auswirken. Dies muss anhand von mindestens einer veröffentlichten Studie belegt werden. Wir von HelloBetter sind stolz, in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle einzunehmen, denn unsere Kurse zählen zu den weltweit meist geprüften Online-Programmen. Ihre Wirksamkeit wurde ausschließlich in klinischen Studien, die höchsten wissenschaftlichen Standards genügen, untersucht und nachgewiesen. Eine vollständige Liste unserer bisher veröffentlichten Studien findest du hier.

Zusammengefasst: Was ändert sich für mich durch das DVG, wenn ich gesetzlich versichert bin?

  • schnellere Hilfe bei psychischen Beschwerden durch Verschreibung von Apps und Online-Kursen
  • Kostenersparnis durch Krankenkassenerstattung
  • mehr Flexibilität durch ortsunabhängige Unterstützung
  • Sicherheit durch den nachgewiesenen Nutzen digitaler Angebote
  • übersichtliche Verwaltung von Gesundheitsdaten

App auf Rezept – Fazit

Eines ist sicher: Das Digitale-Versorgung-Gesetz wird das Gesundheitswesen nachhaltig verändern und – das steht für uns außer Frage – auch bereichern. HelloBetter befürwortet bereits seit Jahren, digitale Anwendungen in die allgemeine Gesundheitsversorgung aufzunehmen, um allen gesetzlich Versicherten einen kostenfreien Zugang zu solchen Angeboten zu ermöglichen. Aus unserer Sicht bietet sich damit die Chance, das aktuelle Gesundheitssystem deutlich zu verbessern und effizienter zu gestalten. Daher begrüßen wir die momentanen Entwicklungen und hoffen, mit unseren Kursen so zukünftig noch mehr Hilfesuchende unterstützen zu können.

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